Warum wir am Sonntag zum COVID-19-Gesetz NEIN stimmen sollten

Trojanisches Pferd

Das COVID-19-Gesetz ist ein trojanisches Pferd.

Das Video erklärt, warum wir das COVID-19-Gesetz ablehnen müssen, wenn wir die Demokratie in der Schweiz, unsere politischen Rechte und unsere Freiheit erhalten wollen.

Das COVID-19-Gesetz ist ein trojanisches Pferd, das im Abstimmunsbüchlein vorgibt, unsere Gesundheit schützen zu wollen. In Tat und Wahrheit schafft es die Gewaltenteilung ab, entmachtet Parlament und Volk und gibt dem Bundesrat das Recht, die Verordnungen selbst zu erlassen, nach denen er dann Regieren will. Nicht einmal das Regime der ehemaligen DDR verfügte über eine ähnlich umfassende Anhäufung von Macht. Nur Diktatoren in totalitären Unrechts-Regimes haben sich eine ähnliche Machtfülle angeeignet.

Was nicht in den Erläuterungen im Abstimmungsbüchlein steht:

Mit diesem Gesetz schaffen wir in der Schweiz die Demokratie ab!

Wir wären nicht das erste Volk, das seine politischen Rechte auf demokratischem Weg an die Herschenden abgibt! Auch Hitler hatte die Demokratie im damaligen Deutschen Reich demokratisch, mit einer Abstimmung im Reichstag, abgeschafft.

Am 23. März 1933 verabschiedete der Reichstag das unter dem Namen „Ermächtigungsgesetz“ bekannte „Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich“, mit dem sich das Parlament selbst entmachtete und die gesetzgebende Gewalt an Adolf Hitler übergab. Und genau das ist auch im COVID-19-Gesetz festgeschrieben. Es ist ein Ermächtigungsgesetz, das alle Macht auf den Bundesrat überträgt.

Wenn wir unsere Rechte und Freiheiten weiterhin behalten wollen, dann müssen wir am Sonntag NEIN stimmen!

Warum müssen wir am Sonntag zum COVID-19-Gesetz NEIN stimmen,
wenn wir unsere politischen Rechte und unsere Demokratie behalten wollen?

Ergänzende Erläuterungen zum COVID-19-Gesetz.

Art. 1 Gegenstand und Grundsätze

1 Dieses Gesetz regelt besondere Befugnisse des Bundesrates zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie und zur Bewältigung der Auswirkungen der Bekämpfungsmassnahmen auf Gesellschaft, Wirtschaft und Behörden.

3 Er bezieht die Kantonsregierungen und die Dachverbände der Sozialpartner bei der Erarbeitung von Massnahmen ein, die ihre Zuständigkeit betreffen.

4 Er informiert das Parlament regelmässig, frühzeitig und umfassend über die Umsetzung dieses Gesetzes. Er konsultiert die zuständigen Kommissionen vorgängig über die geplanten Verordnungen und Verordnungsänderungen.

6 Der Bundesrat und die Kantone orientieren sich bei der Anordnung von Massnahmen an den verfügbaren, zeitlich und regional vergleichbaren Daten, die auf die Gefahr einer Überlastung des Gesundheitssystems, erhöhter Sterblichkeit sowie schwerer Krankheitsverläufe hindeuten.

Kommentar zu Art. 1.

Absatz 1 scheint die Machtfülle des Bundesrats lediglich auf Belange der Bekämpfung der COVID-19-Pandemie zu beschränken. Wenn man dann aber die dem Bundesrat dazu zur Verfügung stehenden Massnahmen in Art. 2 und folgende betrachtet, dann realisiert man schnell, dass sich diese irrwitzige Machtfülle des Bundesrats praktisch auf jeden Lebensbereich erstreckt.

Der Bundesrat bezieht die Kantonsregierungen und Dachverbände der Sozialpartner ein und konsuliert die Kommissionen zum voraus. Das heisst aber nicht, dass der Bundesrat deren Meinung bei seinen Entscheiden miteinbezieht.

Das Parlament wird zudem nur informiert, ohne die Möglichkeit zu haben, zu intervenieren. Damit ist die Gewaltenteilung hinfällig. Die Kantone und Dachverbände können zwar etwas sagen, aber ohne Gewähr, dass der Bundesrat darauf eingehen wird.

Der Bundesrat regiert wie ein absoluter Herrscher.

Bundeshaus in Bern.

Art. 1a Kriterien und Richtwerte

1 Der Bundesrat legt die Kriterien und Richtwerte für Einschränkungen und Erleichterungen des wirtschaftlichen und gesellschaftli­chen Lebens fest. Er berücksichtigt nebst der epi­demiologischen Lage auch die wirtschaftlichen und ge­sellschaftlichen Konsequenzen.

2 Ist der impfwillige erwachsene Teil der Bevölkerung ausreichend geimpft, so sind die Kapazitätsbeschränkungen für öffentlich zugängli­che Einrichtungen und Betriebe so­wie Veranstaltungen und private Zusammenkünfte aufzuheben. Angemessene Schutzkonzepte sind möglich, sofern sie verhältnismässig sind.

Kommentar zu Art. 1a.

Absatz 1 überträgt dem Bundesrat die eigentlich dem Volk und dem Parlament zustehende Aufgabe, Gesetze und Verordnungen zu erlassen. Auch mit diesem Absatz 1 wird die Gewaltenteilung im Staat aufgehoben. Das widerspricht ganz klar der Verfassung. Es gibt aber in der Schweiz kein Verfassungsgericht, bei dem man eine entsprechende Klage einreichen könnte. Die Stimmberechtigten sind in diesem Fall die Einzigen, die diesen Verfassungsbruch mit einem NEIN zum COVID-19-Gesetz verhindern können.

Absatz 2 scheint die Macht des Bundesrats einzuschränken. Allerdings dürfte sich dieser Absatz 2 als wirkungslos erweisen, da der Bundesrat selbst darüber zu befinden hat, wann diese Voraussetzungen erfüllt sind und der Bundesrat seine ausserordentlichen Machtbefugnisse wieder ablegen muss. Mir ist bisher keine Regierung bekannt, die jemals auf einmal zugestandene Macht freiwillig verzichtet hätte.

FAZIT: Wenn wir unsere Demokratie, unsere politischen Rechte und die Freiheit erhalten wollen, dann müssen wir zum COVID-19-Gesetz NEIN stimmen!


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